Einreise in die Schweiz 

  • Ich kenne die Einreisebestimmungen bei der (Wieder-)Einreise eines Hundes in die Schweiz.
  • Ich weiss, dass ich den Hund bei der erstmaligen Einreise an der Grenze beim Zoll anmelden muss.
  • Ich weiss, dass die Einreise von Hunden mit gekürzter Rute und / oder beschnittenen Ohrmuscheln – coupierte Hunde – grundsätzlich verboten ist. Für Ferien und Umzüge von im Ausland wohnhaften Hundehaltenden gelten Ausnahmeregelungen.
  • Ich weiss, wo ich mich über die Einreisebestimmungen informiere.
  • Ich weiss, wo ich die aktuellen Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten.

Reisen ins Ausland

  • Ich weiss, dass ich mich vor einer Reise mit meinem Hund ins Ausland über die dortigen Einreisebestimmungen informieren muss.
  • Ich bin mir der gesundheitlichen Gefahren für meinen Hund bei Auslandferien bewusst und kenne die  
    obligatorischen Anlaufstellen bei Fragen.

Zuletzt geändert: Samstag, 9. August 2025, 14:43